Hi!
Als ich vor ein paar Jahren bei einer internationalen Firma gearbeitet habe, haben wir viel über das Thema Whistleblowing diskutiert. Laut dem Hinweisgeberschutzgesetz, müssen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem eingerichtet haben. Da dein Unternehmen 210 Mitarbeiter hat, hast du bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, einen internen Meldekanal bereitzustellen. Es ist entscheidend, diesen Meldekanal sowohl für schriftliche als auch mündliche Meldungen von Vorfällen zu öffnen. Die Identität des Hinweisgebers sollte geschützt werden, und die Meldung sollte innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden. Falls nicht eingehalten, können Strafen von bis zu 50.000€ anfallen. Unter dem
Hinweisgeberschutzgesetz findest du mehr Details.
Sei proaktiv; es ist besser, vorbereitet zu sein als auf der falschen Seite des Gesetzes zu landen!